Sind Ihre geräte geprüft?
- Sind diese Etiketten aktuell bei Ihnen vorhanden?
- Wurde Ihre Dokumentation sachgerecht erstellt?

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Wir prüfen Ihre Geräte nach DGUV-V3 / V4 DIN VDE 701/702!
Was muss nach DGUV Vorschrift 3 / 4 geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte zu prüfen. Diese werden im Fachjargon auch als „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezeichnet. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden (Dokumentation und Prüfprotokoll).
Beispiele: Elektrische Geräte
Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 / 4 prüfen?
Kommt es im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel zu einem Schaden (z.B. Brand, häufigste Ursache), so verlangen die Versicherungen den Nachweis, dass das entsprechende Betriebsmittel regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft wurde. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird eine Zahlung regelmäßig abgelehnt.

Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 3 / 4 finden Sie hier:
Brandursache Nr. 1 = Elektrizität

Eine besonders hohe Anzahl von Bränden in privaten Haushalten wird durch Elektrizität verursacht. So können beispielsweise defekte Kabel (oder andere elektronische Bauteile) Funkenflug und Schwelbrände verursachen. Das Tückische daran ist, dass gerade Kabelbrände eine sehr lange Zeit unbemerkt bleiben können und somit eine unsichtbare Gefahr darstellen.
Auch Kurzschlüsse, die durch einen unsachgemäßen Anschluss oder Überhitzung von Geräten erfolgen, sind regelmäßig die Ursache von Bränden. Ein besonderes Risiko geht hierbei von Heizgeräten oder altersschwachen Kühlschränken aus.
In einigen Fällen werden bei einem Mangel an Steckdosen, einfach Mehrfachstecker genutzt. Das ist an sich kein Problem, jedoch wenn man auf die Idee kommt, einfach einige Mehrfachstecker hintereinander zu schalten, kann dadurch leider sehr schnell eine Gefahr entstehen – nämlich die Überlastung der Ursprungssteckdose. Im schlimmsten Fall entwickelt sich daraus ein Brand.
Unser Service
Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV-V3 / V4 DIN VDE 701/702 beinhaltet:
- Sichtprüfung
- Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolation, Schutzleiterstrom, Differenzstrom, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom
- Erstellung des Prüfprotokolls
- Erstellung einer Excel Liste mit genauem Standort des Prüflings
- Kennzeichnung des Prüflings mit Barcode
- Arbeitszeit
- An- und Abfahrtkosten
E-Check unterstützt bei der Ermittlung der DGUV V3 / V4 Prüffristen!
Über die Empfehlungen zu den DGUV V3 / V4 Prüffristen hinaus gibt es weitere Faktoren zu berücksichtigen, die der „Laie“ auch mit Hilfe der TRBS häufig nicht einschätzen kann. Mit unserem E-Check unterstützen wir Sie gerne bei der Ermittlung der in Ihrem Betrieb zutreffenden Prüffristen. So ist es nicht nur von Bedeutung um welche Geräte es geht, sondern auch in welchem Umfeld diese betrieben werden. Eine Prüffrist von theoretisch zwei Jahren kann sich in der Praxis je nach Rahmenbedingung schnell deutlich verkürzen. Sprechen Sie uns an!
Electric Check Barcode (ID-Nummer)
Eine sinnvolle Hilfe zur eindeutigen Identifizierung eines Prüflings ist die Verwendung von Barcodes (ID-Nummer). In Verbindung mit einem geeigneten Prüfgerät und entsprechender Software können die Prüflinge auf diese Weise einzeln geprüft und verwechslungssicher mit den jeweiligen Prüfdaten verknüpft und so zugeordnet werden. Dies hat zudem den Vorteil einer detaillierten Inventarisierung aller zu prüfenden Betriebsmittel.
Üblicherweise werden alle geprüften Geräte mit einer Prüfplakette versehen. So kann jeder Mitarbeiter/Benutzer sehen, dass das Gerät geprüft wurde und wann die nächste Sicherheitsprüfung ansteht.
Elektrosicherheit ist Vertrauenssache!
Sämtliche DGUV Vorschrift 3 / Vorschrift 4 Prüffristen für Sie im Überblick
Bereiche/Betriebsmittel | Prüffrist Geräte (in Monaten) | Prüffrist Maschinen/Anlagen |
---|---|---|
Baustellen | 3 | 12 |
Industrie + gewerbliche Küchen | 12 | 24 |
Öffentliche Einrichtungen | 12 | 48 |
Schulen | 12 | 24 |
Hotels | 24 | 48 |
Büros + Einzelhandel | 24 | 48 |
Krankenhäuser + Pflegeheime | 12-24 | 48 |